ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Concrete Canvas Ltd.

CONCRETE CANVAS LTD – ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. DEFINITION
1.1 Käufer ist die Person, die die Waren vom Verkäufer kauft oder dem Kauf zustimmt.
1.2 Unter Bedingungen sind die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen sowie alle vom Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen zu verstehen.
1.3 Lieferdatum bedeutet das vom Verkäufer angegebene Datum, an dem die Waren geliefert werden sollen.
1.4 Unter Waren sind die Artikel zu verstehen, die der Käufer vom Verkäufer zu kaufen bereit ist.
1.5 Preis ist der Preis für die Waren ohne Transport, Verpackung und Mehrwertsteuer.
1.6 Verkäufer bedeutet Concrete Canvas Limited.

2. GELTENDE BEDINGUNGEN
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Käufer unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Käufer im Rahmen einer Auftragsbestätigung oder eines ähnlichen Dokuments geltend machen kann.
2.2 Alle Bestellungen von Waren gelten als ein Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen.
2.3 Die Annahme der Lieferung der Waren gilt als schlüssiger Beweis für die Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer.
2.4 Jegliche Abweichung von diesen Bedingungen (einschließlich aller zwischen den Parteien vereinbarten Sonderbedingungen) ist nicht anwendbar, es sei denn, der Verkäufer hat ihr schriftlich zugestimmt.

3. PREIS UND BEZAHLUNG
3.1 Der Preis der Waren ist der Angebotspreis des Verkäufers, der für den Verkäufer verbindlich ist, sofern der Käufer das Angebot des Verkäufers innerhalb von 3 Tagen annimmt. Der Verkäufer kann den Warenpreis durch Mitteilung an den Käufer jederzeit bis zu 7 Tage vor der Lieferung erhöhen, um einem Anstieg der Kosten des Verkäufers Rechnung zu tragen, der auf Faktoren zurückzuführen ist, die nach Abschluss des Kaufvertrags auftreten und außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wechselkursschwankungen, Steuern und Abgaben sowie Lohn-, Material- und andere Herstellungskosten), vorausgesetzt, dass der Käufer den Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach einer solchen Mitteilung des Verkäufers kündigen kann. Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer, die zu dem am Datum der Mehrwertsteuerrechnung geltenden Satz geschuldet wird.
3.2 Die Bezahlung des Preises und der MwSt. ist am letzten Werktag des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die Waren geliefert werden, sofern im schriftlichen Angebot des Verkäufers nichts anderes angegeben ist. Die Zahlungsfrist ist von entscheidender Bedeutung.
3.3 Zinsen auf überfällige Rechnungen werden ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig wird, von Tag zu Tag bis zum Tag der Zahlung zu einem Zinssatz von 3 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz von Lloyds TSB fällig und fallen zu diesem Zinssatz sowohl nach als auch vor einem Urteil an.
3.4 Versäumt es der Käufer, die Zahlung am Fälligkeitstag zu leisten, so kann der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte des Verkäufers:
3.4.1 die Lieferungen eines dem Käufer zustehenden Artikels aussetzen oder stornieren; und/oder
3.4.2 jede vom Käufer geleistete Zahlung dementsprechend anpassen, wenn der Verkäufer die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags mit dem Käufer gelieferten Waren) nach eigenem Ermessen für geeignet hält.
3.5 Zahlungen sind in Pfund Sterling zu leisten, sofern im schriftlichen Angebot des Verkäufers nichts anderes angegeben ist. Angebote in einer anderen Währung als Pfund Sterling basieren auf dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Angebots und können, sofern im Angebot nicht anders angegeben, nach oben oder unten korrigiert werden, wenn am Tag der Versendung der Auftragsbestätigung ein anderer Wechselkurs gilt.

4. WAREN
4.1 Die Menge und Beschreibung der Waren entspricht dem Angebot des Verkäufers.
4.2 Der Käufer nimmt die angebotenen Waren an, ungeachtet der Tatsache, dass die so gelieferte Menge entweder größer oder kleiner als die gekaufte Menge ist, vorausgesetzt, dass
4.2.1 eine solche Mengenabweichung 10 % nicht überschreiten
4.2.2 der Preis anteilsmäßig an die Diskrepanz angepasst wird.
4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren innerhalb angemessener Grenzen unter Berücksichtigung der Art und Beschaffenheit der Waren zu ändern oder zu ergänzen. Die vom Verkäufer angegebenen Maße sind ungefähre Angaben, es sei denn, der Käufer hat in den Bedingungen festgelegt, dass die Maße genaue Toleranzen einhalten müssen.

5. BEISPIELE UND BESCHREIBUNGEN
5.1 Die Bereitstellung von Mustern durch den Verkäufer zur Analyse durch den Käufer oder die Inspektion von Mustern durch den Käufer macht aus keinem Verkauf einen Verkauf nach Muster.
5.2 Es wird keine Garantie oder Gewährleistung dafür gegeben, dass die Waren genau der Beschreibung des Musters entsprechen, und die Verwendung einer Beschreibung oder eines Musters stellt keinen Vertrag über einen Verkauf nach Beschreibung oder Muster oder einen Verkauf nach Muster und Beschreibung dar.

6. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNG
6.1 Unbeschadet der Klausel 2.4 wird mit Ausnahme der spezifischen Garantien, die vom Verkäufer für eine bestimmte Anwendung oder in einem gültigen schriftlichen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer erteilt werden, keine Bedingung gestellt oder impliziert, und es wird keine Garantie hinsichtlich des Qualitätszustands oder der Eignung der Waren gegeben oder impliziert, dass sie für einen bestimmten Zweck oder für die Verwendung unter bestimmten Bedingungen geeignet sind, ungeachtet dessen, dass solche Zwecke oder Bedingungen dem Verkäufer bekannt sind oder bekannt gemacht werden können, und solche Bedingungen, die durch gesetzlichen Handelsbrauch oder anderweitig impliziert sind, werden hiermit ausgeschlossen. Der Käufer muss sich davon überzeugen, dass die Waren für jedes Produkt oder jede Anwendung, für die sie verwendet werden sollen, geeignet sind, bevor die Waren in ein solches Produkt oder eine solche Anwendung integriert werden.

7. LIEFERUNG DER WAREN
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren am Lieferdatum an die Adresse des Käufers. Der Käufer hat alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Entgegennahme der Waren erforderlich sind, wenn sie zur Lieferung angeboten werden.
7.2 Der Verkäufer kann die Waren in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Lieferzeitplan in separaten Teillieferungen liefern. Jede einzelne Teillieferung wird gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen in Rechnung gestellt und bezahlt. Das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere der genannten Teillieferungen am Fälligkeitsdatum zu liefern, berechtigt den Käufer nicht dazu, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten. Das Versäumnis des Käufers, eine oder mehrere der genannten Teillieferungen am Fälligkeitsdatum zu bezahlen, berechtigt den Verkäufer (nach alleinigem Ermessen des Verkäufers):
7.2.1 weitere Lieferungen der Waren ohne Ankündigung bis zur Zahlung durch den Käufer auszusetzen; und/oder 7.2.2 den Vertrag als vom Käufer zurückgewiesen zu behandeln.
7.3 Der Verkäufer ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Verkäufer die Waren (oder einen Teil davon) nicht rechtzeitig liefert oder überhaupt nicht geliefert hat. Die Liefertermine sind nur ungefähre Angaben und stellen unter keinen Umständen wesentliche Vertragsbedingungen dar. Eine Lieferverzögerung, einschließlich der Lieferung nach dem Datum oder den Daten im schriftlichen Angebot des Verkäufers, stellt keine Vertragsverletzung dar und berechtigt den Käufer nicht zur Vertragsaufhebung oder zu anderen Rechtsmitteln, es sei denn, der Verkäufer hat das Lieferdatum in einer schriftlichen Garantie garantiert, die die Bestimmungen der Bedingungen ausdrücklich ändert. Insbesondere ist der Verkäufer nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden oder Kosten, die durch Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung infolge von Streiks, Aussperrungen, Strafklauseln, Brand, Witterungsbedingungen, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikten, Material- oder Brennstoffmangel entstehen, ungeachtet dessen, dass der Verkäufer alle angemessenen Schritte unternommen hat, um diese zu beschaffen, Arbeitskräftemangel, Ausfall oder teilweiser Ausfall von Anlagen oder Maschinen, verspäteter Erhalt der Spezifikationen des Käufers oder anderer notwendiger Informationen, Handlungen, Anordnungen oder Vorschriften von Regierungen, Entscheidungen oder Richtlinien der Kommission der Europäischen Union, Verzögerung seitens eines Subunternehmers oder Lieferanten oder irgendeine Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegt, und unter solchen Umständen wird ungeachtet einer vom Verkäufer gegebenen Garantie, die die Bestimmungen dieser Vereinbarung ändert, die Zeit für die Lieferung der Waren um einen angemessenen Zeitraum unter Berücksichtigung der Ursache der Verzögerung verlängert.
7.4 Wenn der Verkäufer damit einverstanden ist, können die Waren vom Käufer auf dem Gelände des Verkäufers abgeholt werden. In einem solchen Fall hat der Käufer die Waren unverzüglich abzuholen, wenn ihm mitgeteilt wird, dass die Waren zur Abholung bereit stehen. Wenn die Waren vom Käufer nicht innerhalb von 3 Tagen nach dieser Benachrichtigung abgeholt werden, kann der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers selbst versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers lagern.
7.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer alle Kosten, Gebühren oder Ausgaben in Rechnung zu stellen, die dem Verkäufer infolge des Nutzungsentgangs von Fahrzeugen oder Waggons oder eines Liegegeldes von Schiffen infolge einer Handlung oder Unterlassung des Käufers, seiner Bediensteten oder Vertreter oder infolge besonderer Anforderungen oder Bestimmungen des Käufers, die nicht im Vertrag vorgesehen sind, entstehen.
7.6 Ungeachtet dessen, dass der Verkäufer die Lieferung der Waren (oder eines Teils davon) verzögert oder versäumt hat, ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und die Waren vollständig zu bezahlen, vorausgesetzt, dass die Lieferung jederzeit innerhalb von drei Monaten nach dem Lieferdatum angeboten wird.

8. ANNAHME DER WAREN
8.1 Der Käufer hat die Waren bei Lieferung zu prüfen und den Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung über alle angeblichen Mängel, Fehlmengen, Schäden oder die Nichtübereinstimmung mit der Beschreibung oder dem Muster zu informieren. Der Käufer hat dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die Waren innerhalb einer angemessenen Frist nach der Lieferung und vor ihrer Verwendung zu prüfen. Wenn der Käufer diese Bestimmungen nicht einhält, wird endgültig davon ausgegangen, dass die Waren vertragsgemäß und frei von Mängeln oder Schäden sind, die bei einer angemessenen Prüfung der Waren erkennbar wären, und es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren angenommen hat.

8.2 Der Käufer muss den Verkäufer über jede Nichtlieferung der gesamten Warensendung innerhalb von 3 Tagen nach dem Versanddatum benachrichtigen, gefolgt von einer vollständigen schriftlichen Reklamation innerhalb von 7 Tagen danach. Ungeachtet des Empfangs einer solchen Mitteilung durch den Verkäufer gilt eine deutliche Unterschrift auf dem Lieferschein des Spediteurs als Empfang der auf dem Lieferschein angegebenen Warenmenge, es sei denn, dieses Blatt ist mit dem Vermerk „nicht geprüft“ versehen.
8.3 Wenn die Waren aus irgendeinem Grund nicht vertragsgemäß sind, beschränkt sich das einzige Rechtsmittel des Käufers darauf, dass der Verkäufer einen Mangel durch Ersatz dieser Waren oder, wenn der Verkäufer dies wünscht, durch Rückerstattung eines proportionalen Teils des Preises ausgleicht.
8.4 Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, sei es für einen Vertragsbruch oder anderweitig, übersteigt in keinem Fall den Preis, und der Verkäufer ist nicht haftbar für direkte Verluste und/oder Kosten oder indirekte Verluste und/oder Kosten (einschließlich entgangener Gewinne), die dem Käufer entstehen, oder für die Haftung gegenüber Dritten, die dem Käufer entsteht.
8.5 Alle Gewährleistungen und Bedingungen, ob gesetzlich oder anderweitig impliziert, sind vom Kaufvertrag der Waren ausgeschlossen, vorausgesetzt, dass nichts in diesen Bedingungen die Haftung für Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, einschränkt oder ausschließt oder die gesetzlichen Rechte eines Käufers, der als Verbraucher handelt, beeinträchtigt.

9. TITEL UND RISIKO
9.1 Das Risiko für die Waren geht ab Lieferung auf den Käufer über.
9.2 Trotz erfolgter Lieferung geht das Eigentum an den Waren erst nach Erfüllung der folgenden Punkte vom Verkäufer über:
9.2.1 Der Käufer muss den Preis in voller Höhe zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlt haben.
9.2.2 Der Käufer schuldet dem Verkäufer keine weiteren Beträge.
9.3 Bis das Eigentum an den Waren gemäß Klausel 8.2 auf den Käufer übergeht, hält der Käufer die Waren und jede von ihnen treuhänderisch als Verwahrer für den Verkäufer. Der Käufer hat die Waren (ohne Kosten für den Verkäufer) getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren zu lagern und so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind.
9.4 Ungeachtet dessen, dass die Waren (oder ein Teil davon) Eigentum des Verkäufers bleiben; der Käufer kann die Waren im normalen Geschäftsgang des Käufers für Rechnung des Verkäufers zum Marktwert verkaufen oder verwenden. Ein solcher Verkauf oder Handel ist ein Verkauf oder eine Nutzung des Eigentums des Verkäufers durch den Käufer im eigenen Namen des Käufers, und der Käufer hat bei solchen Verkäufen oder Geschäften grundsätzlich zu handeln. Bis das Eigentum an den Waren vom Verkäufer übergeht, wird der gesamte Verkaufserlös der Waren treuhänderisch für den Verkäufer verwahrt und darf nicht mit anderen Geldern vermischt oder auf ein überzogenes Bankkonto eingezahlt werden und muss zu allen wesentlichen Zeitpunkten als das Geld des Verkäufers identifiziert werden.
9.5 Der Verkäufer ist berechtigt, den Preis (zzgl. MwSt.) zurückzufordern, ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Waren nicht vom Verkäufer übertragen wurde.
9.6 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren vom Verkäufer übergeht, hat der Käufer auf Verlangen solche Waren, die noch vorhanden sind oder nicht an den Verkäufer weiterverkauft wurden, zu liefern. Wenn der Käufer dies versäumt, kann der Verkäufer alle im Eigentum des Käufers stehenden oder von ihm kontrollierten Räumlichkeiten, in denen sich die Waren befinden, betreten und die Waren wieder in Besitz nehmen. Mit der Stellung eines solchen Antrags erlöschen die Rechte des Käufers gemäß Klausel 8.4.
9.7 Der Käufer darf die Waren, die Eigentum des Verkäufers sind, weder verpfänden noch in irgendeiner Weise als Sicherheit für irgendwelche Schulden belasten. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers werden alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, sofort fällig und zahlbar, wenn der Käufer dies tut.
9.8 Der Käufer muss die Waren zum vollen Preis gegen „alle Risiken“ zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers bis zu dem Datum versichern und versichert halten, an dem das Eigentum an den Waren vom Verkäufer übergeht, und auf Verlangen des Verkäufers eine Kopie der Versicherungspolice vorlegen. Unbeschadet der Rechte des Verkäufers werden alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, sofort fällig und zahlbar, wenn der Käufer dies nicht tut.
9.9 Der Käufer muss die vorgeschriebenen Einzelheiten dieses Vertrags in Übereinstimmung mit dem Companies Act 1985 Teil X11 in der geänderten Fassung unverzüglich an den Registerrichter liefern. Unbeschadet der anderen Rechte des Verkäufers werden alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, sofort fällig und zahlbar, wenn der Käufer dies nicht tut.

10. RECHTSBEHELFE DES KÄUFERS
10.1 Wenn der Käufer irgendwelche Waren ablehnt, hat der Käufer keine weiteren Rechte in Bezug auf die Lieferung solcher Waren an den Käufer oder das Versäumnis des Verkäufers, Waren zu liefern, die dem Kaufvertrag entsprechen.
10.2 Nimmt der Käufer die Waren an oder wurde davon ausgegangen, dass er die Waren annimmt, haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber in Bezug auf diese Waren in keiner Weise.
10.3 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer in keiner Weise für indirekte Verluste und/oder Kosten (einschließlich entgangenen Gewinns), die dem Käufer aufgrund eines Vertragsbruchs durch den Verkäufer entstehen, aber solche Waren werden, wenn sie auf Wunsch des Käufers an den Verkäufer zurückgesandt und von diesem als mangelhaft akzeptiert werden, auf Wunsch des Käufers und wenn durchführbar, wie ursprünglich bestellt ersetzt.
10.4 Im Falle eines Vertragsbruchs durch den Verkäufer sind die Rechtsmittel des Käufers auf Schadensersatz beschränkt. Unter keinen Umständen darf die Haftung des Verkäufers den Preis der Waren übersteigen.

11. INSOLVENZ ODER ANDERE NICHTERFÜLLUNG DES KÄUFERS
Wenn der Käufer die Zahlung für die Waren nicht in Übereinstimmung mit diesen Verkaufsbedingungen leistet oder eine andere Verletzung dieser Bedingungen begeht, oder wenn eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung bezüglich der Waren des Käufers erfolgen sollte, oder wenn der Käufer anbietet, eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern zu treffen, oder einen Konkursantrag gegen den Käufer stellt, oder wenn der Käufer nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, oder wenn als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Beschluss oder Antrag zur Auflösung des Käufers (außer zum Zweck der Fusion oder des Wiederaufbaus ohne Insolvenz) gefasst oder vorgelegt werden muss, oder wenn ein Konkursverwalter, Verwalter, Zwangsverwalter oder Manager für das gesamte Geschäft oder Vermögen des Käufers oder einen Teil davon bestellt werden muss, oder wenn der Käufer ein analoges Verfahren nach ausländischem Recht erleidet, werden alle Beträge in Bezug auf die Waren sofort fällig. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer Rechte, die ihm zustehen:
11.1 alle zukünftigen Warenlieferungen an den Käufer aussetzen und/oder den Vertrag ohne Haftung und seinen Teil auflösen; und/oder
11.2 seine Rechte gemäß Klausel 8 ausüben.

12. AUFRECHNUNG UND GEGENFORDERUNG
12.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung oder eines dem Verkäufer geschuldeten Betrags aufgrund eines Aufrechnungs- oder Gegenanspruchs, den der Käufer hat oder geltend macht, oder aus welchem Grund auch immer, zurückzuhalten.
12.2 Der Verkäufer hat Anspruch auf ein allgemeines Pfandrecht an allen im Besitz des Verkäufers befindlichen Waren des Käufers (einschließlich bezahlter Waren des Käufers) für den unbezahlten Preis aller Waren, die der Verkäufer im Rahmen eines Vertrags an den Käufer verkauft hat.

13. SPEZIFIKATIONEN, ANLEITUNG ZUR VERLEGUNG
13.1 Jeglicher Ratschlag zur Verlegung, der mündlich gegeben wird oder in der von Concrete Canvas Ltd. zur Verfügung gestellten technischen Literatur umrissen wird, dient nur als Leitfaden zu Informationszwecken und ist nicht dazu gedacht, solide Ingenieurspraxis und Urteilsvermögen zu ersetzen und sollte für diesen Zweck nicht herangezogen werden. Concrete Canvas Ltd. übernimmt keinerlei Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder den Inhalt dieser Leitfaden-Spezifikationen. Concrete Canvas Ltd übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Bereitstellung oder Verwendung dieser Leitfaden-Spezifikationen, noch wird durch die Bereitstellung dieser Spezifikationen ein Rechtsverhältnis geschaffen oder entsteht daraus ein Rechtsverhältnis. Concrete Canvas Ltd ist unter keiner Rechtstheorie gegenüber Dritten für direkte oder Folgeschäden jeglicher Art verantwortlich, die sich aus der Verwendung dieser Leitfäden ergeben. Der Spezifizierer, Architekt, Ingenieur oder Konstruktionsfachmann oder Auftragnehmer für ein bestimmtes Projekt trägt die alleinige Verantwortung für die Vorbereitung und Genehmigung der Spezifikationen und die Bestimmung ihrer Eignung für ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Anwendung.

14. ALLGEMEINES
14.1 Diese Bedingungen und jeder Vertrag, der diese enthält, unterliegen dem Recht von England und Wales. Wenn zwischen den Parteien Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung dieser Bedingungen oder über eine Angelegenheit oder Sache, die sich aus diesen Bedingungen ergibt oder mit ihnen zusammenhängt, entstehen, dann sollte sie an die Bestimmung eines Schiedsrichters verwiesen werden, der durch Vereinbarung der Parteien oder (in Ermangelung einer Einigung innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung eines schriftlichen Antrags einer Partei auf Zustimmung zu einer solchen Ernennung) durch den Präsidenten der Anwaltskammer bestellt wird.
14.2 Alle Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen zuzustellen sind, müssen schriftlich erfolgen und dem Verkäufer per Post erster Klasse oder eigenhändig an Severn Road Treforest Industrial Estate, Pontypridd oder an eine andere Adresse, die der Verkäufer dem Käufer von Zeit zu Zeit mitteilen kann, sowie dem Käufer am eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz des Käufers zugestellt werden.
14.3 Kein Verzicht oder Unterlassungsverzicht des Verkäufers (weder ausdrücklich noch stillschweigend) bei der Durchsetzung seiner Rechte gemäß diesen Bedingungen beeinträchtigt seine Rechte, dies in Zukunft zu tun.
14.4 Der Verkäufer kann alle oder einen Teil seiner Rechte und Pflichten gemäß diesen Bedingungen ohne Zustimmung des Käufers lizenzieren oder untervergeben.
14.5 Der Verkäufer kann jeden Vertrag jederzeit vor der Lieferung der Waren durch schriftliche Mitteilung kündigen. Nach schriftlicher Benachrichtigung hat der Verkäufer dem Käufer unverzüglich alle Beträge zurückzuzahlen, die in Bezug auf den Preis gezahlt wurden. Der Verkäufer ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die sich aus einer solchen Stornierung ergeben.
14.6 Alle Überschriften dienen nur der einfachen Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.
14.7 Jede Bestimmung in diesen Bedingungen, die ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder sein könnte, gilt im Umfang dieser Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit als trennbar und hat keinen Einfluss auf andere Bestimmungen dieser Bedingungen.

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