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CONCRETE CANVAS LTD.

Bedingungen & Konditionen

CONCRETE CANVAS® LIMITED – VERKAUFSBEDINGUNGEN
(aktualisiert am17. Dezember 2025)
Concrete Canvas Limited, Unternehmensnummer 05537361, mit eingetragenem Sitz in CCHQ, Cowbridge Road, Talbot Green, Pontyclun, CF72 8HL, Wales, Vereinigtes Königreich.
Telefon: +44 (0)345 680 1908
E-Mail: [email protected] | Web: www.concretecanvas.com

1. AUSLEGUNG
1.1 DEFINITIONEN:
Anwendbares Recht bedeutet alle relevanten Gesetze, Statuten, Verordnungen und Vorschriften, die den Vertrag gemäß Bedingung 14 regeln.
Käufer bezeichnet die Person, die die Waren vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen kauft oder sich damit einverstanden erklärt, sie zu kaufen.
Bedingungen bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Vertrag bezeichnet den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
Lieferung bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer oder dem Vertreter des Käufers die Waren im Lagerhaus zur Verfügung stellt, und „liefern“, „Lieferungen“ und „geliefert“ sind entsprechend auszulegen.
Lieferdatum bezeichnet das vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung angegebene Datum, an dem die Waren zu liefern sind.
Waren bezeichnet die Waren, die der Käufer gemäß der Bestellung vom Verkäufer zu kaufen bereit ist.
Konzern bedeutet gemäß der Definition in Abschnitt 240 des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes von 1988 eine im Vereinigten Königreich ansässige Muttergesellschaft und jede ihrer 51%igen Tochtergesellschaften.
Bestellung bedeutet die Bestellung des Käufers für die Waren, wie sie im Bestellformular des Käufers, in der schriftlichen Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer bzw. umseitig aufgeführt ist.
Auftragsbestätigung bedeutet ein vom Verkäufer an den Käufer gesandtes Auftragsbestätigungsdokument, in dem die Erfüllung eines Auftrags zugesagt und die Bestellnummer für die Waren bestätigt wird.
Bestellnummer bezeichnet die Nummer, die der Verkäufer bei Erhalt einer Bestellung anbringt, sofern diese angenommen wurde.
Parteien bezeichnet den Käufer und den Verkäufer und „Partei“ ist entsprechend auszulegen.
Preis ist der Preis der Waren ohne Transport, Verpackung, Versicherung, Einfuhr- und Ausfuhrzölle und -gebühren sowie Mehrwertsteuer.
Veröffentlichte Preisliste bedeutet für Verkäufe ab Werk (Incoterms 2020) des britischen Hauptsitzes des Verkäufers an einen Käufer innerhalb des Vereinigten Königreichs die veröffentlichte britische Preisliste des Verkäufers für die Waren; und für Verkäufe ab Werk (Incoterms 2020) des britischen Lagers des Verkäufers an einen Käufer außerhalb des Vereinigten Königreichs die veröffentlichte Exportpreisliste des Verkäufers;
Verkäufer bedeutet Concrete Canvas Limited, ein nach dem Recht von England und Wales gegründetes Unternehmen (Unternehmensregistrierungsnummer: 05537361), dessen eingetragener Sitz sich im Lagerhaus befindet; und
Lager bezeichnet den britischen Hauptsitz des Verkäufers in CCHQ, Cowbridge Road, Talbot Green, Pontyclun, CF72 8HL, Wales, Vereinigtes Königreich.

1.2 Auslegung:
1.2.1 eine Person schließt eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft ein (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht);
1.2.2 Wörter, die auf die Begriffe “ einschließlich“, „einschließen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnliche Ausdrücke folgen, dienen nur der Veranschaulichung und schränken den Sinn der Wörter, der Beschreibung, der Definition, der Phrase oder des Begriffs, der diesen Begriffen vorausgeht, nicht ein.
1.2.3 ein Verweis auf schriftlich oder schriftlich schließt E-Mail, aber nicht Fax ein.

2. GRUNDLAGEN DES VERTRAGES
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Käufer auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Handelsverlauf impliziert sind.
2.2 Alle Bestellungen stellen ein Angebot des Käufers dar, die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu kaufen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung vollständig und korrekt sind.
2.3 Wenn der Käufer eine Bestellung aufgeben möchte, muss er eine schriftliche Bestellung an den Verkäufer senden.
2.4 Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn der Verkäufer eine Auftragsbestätigung ausstellt, mit der der Vertrag zustande kommt. Es steht dem Verkäufer frei, Bestellungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
2.5 Der Käufer verzichtet auf jedes Recht, sich auf eine Klausel zu berufen, die in den Dokumenten des Verkäufers enthalten ist oder mit diesen geliefert wird und die im Widerspruch zu diesen Bedingungen steht.
2.6 Der Verkäufer vergibt für jede vom Käufer erhaltene Bestellung eine Bestellnummer. Der Käufer ist verpflichtet, sich in der gesamten nachfolgenden Korrespondenz im Zusammenhang mit der Bestellung auf die Bestellnummer
zu beziehen.
2.7 Die vom Verkäufer abgegebenen Angebote stellen kein Angebot dar. Sofern nicht anders angegeben, sind die Angebote in jedem Fall nur dreißig (30) Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Angebote in anderen Währungen als GBP Sterling basieren auf dem vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Angebots festgelegten Wechselkurs und können, sofern im Angebot nicht anders angegeben, nach oben oder unten korrigiert werden, wenn zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung ein anderer Wechselkurs gilt.
2.8 Völlig unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen gilt die Annahme der Lieferung der Waren als schlüssiger Beweis für die Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen.
2.9 Im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen den vom Verkäufer schriftlich vereinbarten und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Sonderbedingungen und einer Bestimmung dieser Bedingungen haben diese Sonderbedingungen Vorrang.

3. PREIS UND ZAHLUNG
3.1 Der Preis der Waren ist der in der Bestellung angegebene Preis des Verkäufers oder, falls kein Preis angegeben ist, der in der veröffentlichten Preisliste des Verkäufers angegebene Preis, der zum Zeitpunkt der Lieferung gilt.

3.2 Der Verkäufer kann den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Käufer jederzeit bis zu sieben (7) Tage vor der Lieferung erhöhen, um einen Anstieg der Kosten für die Waren widerzuspiegeln, der auf Folgendes zurückzuführen ist:
3.2.1 alle Faktoren, die nach Vertragsabschluss eintreten und die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen (insbesondere Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben, Erhöhungen der Lohn-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
3.2.2 jede Aufforderung des Käufers, den/die Liefertermin(e), die Mengen oder die Art der bestellten Waren oder eine Spezifikation dafür zu ändern; oder
3.2.3 jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers oder das Versäumnis des Käufers oder seiner Vertreter, dem Verkäufer angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird, vorausgesetzt, dass der Käufer den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Datum einer solchen Mitteilung des Verkäufers kündigen kann, wenn er mit einer solchen Preiserhöhung nicht einverstanden ist.

3.3. Der Preis
3.3.1 versteht sich ausschließlich Verbrauchs- und Mehrwertsteuern jeglicher Art (auf Bundes-, Landes-, Provinz-, lokaler oder sonstiger Ebene), die zu dem am Tag der Steuerrechnung des Verkäufers geltenden Satz zu zahlen sind; und
3.3.2 schließt die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung, Transport, Fracht, Import- oder Exportsteuern, Zölle und Abgaben, Gebühren, Zölle, Exportlizenzen und andere Gebühren aus, die dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt werden können, wenn der Verkäufer sich im Vertrag bereit erklärt, diese Kosten für den Käufer zu übernehmen.
3.4 Der Käufer ist verpflichtet, jede vom Verkäufer vorgelegte Rechnung zu bezahlen:
3.4.1 gemäß den vom Verkäufer vereinbarten und dem Käufer in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigten Zahlungsbedingungen oder, in Ermangelung dessen, am Datum der Rechnung des Verkäufers; und
3.4.2 in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln gemäß Bedingung 3.9 auf das dem Käufer mitgeteilte Bankkonto des Verkäufers.
3.5 Die Annahme eines Auftrags durch den Verkäufer und sein Einverständnis, dem Käufer ein Zahlungsziel einzuräumen, ist, sofern im Vertrag nichts anderes schriftlich festgelegt ist, davon abhängig, dass der Kreditbetrag durch eine Kreditversicherung und/oder ein Akkreditiv gesichert ist, wie vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, gehen alle Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Abschluss solcher Sicherheitsvereinbarungen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
3.6 Die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Zahlt der Käufer die Rechnung des Verkäufers nicht bis zum Fälligkeitsdatum, kann der Verkäufer dies als Vertragsbruch betrachten und unbeschadet jeglicher Rechte oder Rechtsmittel den Vertrag nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kündigen, ohne dem Käufer gegenüber zu haften.
3.7 Unbeschadet der Bedingung 3.6 dieser Bedingungen werden auf überfällige Rechnungen ab dem Tag der Fälligkeit von Tag zu Tag bis zum Tag der Zahlung, ob vor oder nach einem Urteil, Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bank of England (jedoch 4 % pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem dieser Basiszinssatz unter 0 % liegt) berechnet.
3.8 Wenn der Käufer die Rechnung des Verkäufers nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt, kann der Verkäufer unbeschadet aller anderen Rechte des Verkäufers
3.8.1 den Vertrag ganz oder teilweise kündigen;
3.8.2 Lieferungen von Waren auszusetzen oder zu stornieren, die dem Käufer gemäß dem Vertrag zustehen (und/oder Waren, die dem Käufer gemäß einem anderen Vertrag mit dem Käufer zustehen); und/oder
3.8.3 alle vom Käufer geleisteten Zahlungen auf die Waren (und/oder die im Rahmen eines anderen Vertrags mit dem Käufer gelieferten Waren) zu beziehen, die der Verkäufer nach eigenem Ermessen für angemessen hält;
3.8.4 bestehende Kreditbedingungen, die dem Käufer im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gewährt wurden, zu stornieren oder anzupassen; und/oder
3.8.5 die Waren, die sich aufgrund des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ganz oder teilweise in der Obhut oder unter der Kontrolle des Käufers befinden, auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers unverzüglich zurückzunehmen.
3.9 Zahlungen sind in GBP Sterling zu leisten, sofern die Parteien im Vertrag nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
3.10 Alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge sind ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt jeglicher Art in voller Höhe zu zahlen.

4. DIE WAREN
4.1 Menge und Beschreibung der Waren entsprechen den Angaben in der Auftragsbestätigung.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die angebotenen Waren abzunehmen, auch wenn die gelieferte Menge die vertraglich vereinbarte Menge über- oder unterschreitet, vorausgesetzt, dass:
4.2.1 eine solche Mengenabweichung 10% (zehn Prozent) nicht überschreitet; und
4.2.2 der Preis anteilig an die Abweichung angepasst wird.
4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren innerhalb angemessener Grenzen unter Berücksichtigung der Art und Beschaffenheit der Waren zu ändern oder zu ergänzen. Die vom Verkäufer angegebenen Maße sind Näherungswerte, es sei denn, die Parteien haben im Vertrag festgelegt, dass die Maße genaue Toleranzen einhalten sollen.

5. MUSTER UND BESCHREIBUNGEN
5.1 Die Bereitstellung von Mustern durch den Verkäufer zur Analyse durch den Käufer oder die Inspektion von Mustern durch den Käufer macht einen Verkauf nicht zu einem Verkauf nach Muster.
5.2 Alle vom Verkäufer erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle in den Katalogen, Broschüren oder Websites des Verkäufers enthaltenen Beschreibungen, Illustrationen oder Fotografien werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung der darin erwähnten Waren zu vermitteln. Sie sind weder Teil des Vertrags noch haben sie vertragliche Wirkung.

6. GARANTIEN UND HAFTUNG
6.1 Der Verkäufer sichert dem Käufer zu, dass:
6.1.1 bei Lieferung:
6.1.1.1 er ein gutes Eigentumsrecht an den gelieferten Waren hat;
6.1.1.2 sofern nicht im Vertrag angegeben, sind die Waren von „erster“ Qualität (d.h. das Produkt wird nicht als „zweite“ mit identifizierten Fehlern oder anderen im Vertrag genannten Mängeln verkauft); sofern sie nicht als „zweite“, „gealterte“, „Auslaufmodell“ oder „Auslaufmodell“ verkauft werden (in diesem Fall werden sie „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung verkauft), sind die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Herstellungsfehlern. In diesem Sinne gilt die „Lieferung“ als erfolgt, wenn der Verkäufer die CC GCCM ab Werk (Incoterms 2020) am Hauptsitz des Verkäufers in Großbritannien dem Käufer oder dessen Vertreter zur Verfügung stellt, und ein „Herstellungsfehler“ bedeutet einen wesentlichen Fehler in der Verarbeitung oder im Material bei der physischen Montage, Konstruktion oder Herstellung der CC GCCM unter Bezugnahme auf die Standard-Materialspezifikation des Verkäufers für die CC GCCM zum Zeitpunkt der Lieferung; und
6.1.1.3 das eingestellte CC GCCM, wenn es in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch – Hydratation installiert wurde, die in den Klassifizierungseigenschaften von Concrete Canvas (CC) nach ASTM D8364 „Standard Specification for GCCM Materials“ veröffentlichten Leistungsdaten für einen Zeitraum (die Garantiezeit) von 12 Monaten ab Lieferung erfüllt oder übertrifft (Substandard Performance).
6.1.2 Bei Lieferung und während der Gewährleistungsfrist müssen die Waren den Qualitätsspezifikationen und dem Materialdatenblatt des Verkäufers entsprechen, die auf der Website des Verkäufers unter www.concretecanvas.com veröffentlicht sind oder anderweitig in der Auftragsbestätigung angegeben sind.

6.2 Zur Verfügung gestellt:
6.2.1 der Käufer dem Verkäufer gemäß Bedingung 8.1 schriftlich mitteilt, dass einige oder alle Waren nicht der Gewährleistung gemäß Bedingung 6.1 entsprechen; und
6.2.2 dem Verkäufer oder seinem Vertreter eine angemessene Gelegenheit gegeben wird, die Waren zu prüfen; und
6.2.3 der Käufer (auf Aufforderung des Verkäufers) diese Waren auf Kosten des Käufers an das Lager des Verkäufers zurücksendet, wird der Verkäufer nach seiner Wahl die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis für die mangelhaften Waren in voller Höhe zurückerstatten, stets vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 6.3.
6.3 Der Verkäufer haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Bedingung 6.1 genannten Garantie durch die Waren, wenn:
6.3.1 der Verkäufer die Waren nach der Benachrichtigung gemäß Bedingung 6.2 weiter nutzt;
6.3.2 der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer oder sein Vertreter, Kunde, Auftraggeber oder eine andere Person, an die die Waren geliefert oder weiterverkauft wurden, die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Verkäufers in Bezug auf die Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren nicht befolgt hat;
6.3.3 der Käufer oder eine andere Person als der Verkäufer die Waren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert oder repariert; oder
6.3.4 der Mangel auf vorsätzliche Beschädigung, Missbrauch oder Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
6.4 Sofern nicht ausdrücklich in dieser Bedingung 6 vorgesehen, haftet der Verkäufer nicht für die Nichteinhaltung der in Bedingung 6.1 genannten Garantie durch die Waren.
6.5 Mit Ausnahme der ausdrücklichen Garantie in Bedingung 6.1 wird keine andere Garantie, Zusicherung oder Bedingung gegeben, und alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Zusicherungen und Bedingungen, ob nach dem Gesetz, dem Gewohnheitsrecht, den Handelsbräuchen oder anderweitig, einschließlich der Qualität, des Zustands oder der Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, werden hiermit im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Verkäufer übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass die Waren für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte kommerzielle Anwendung oder für die Verwendung unter bestimmten Bedingungen geeignet sind, ungeachtet dessen, dass ein solcher Zweck, eine solche Anwendung oder solche Bedingungen dem Verkäufer bekannt sind oder ihm bekannt gemacht werden. Der Käufer und jeder Endkunde, an den die Waren weiterverkauft oder geliefert werden, muss sich selbst davon überzeugen, dass die Waren für das Produkt, das Projekt oder die Anwendung, für die sie verwendet werden sollen, geeignet sind, bevor die Waren in dieses Produkt, das Projekt oder die Anwendung eingebaut werden.
6.6 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers zu überprüfen, ob die Installation und Verwendung der Waren an einem beliebigen Ort durch den Käufer oder einen Endkunden, an den die Waren weiterverkauft oder geliefert werden, den Anforderungen der Gesetze des Landes oder Gebiets entspricht, in dem die Waren in ein solches Produkt, Projekt oder eine solche Anwendung eingebaut werden.
6.7 Die Bestimmungen dieser Bedingung 6 gelten für alle vom Verkäufer gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.

7. LIEFERUNG DER WAREN
7.1 Alle Waren werden ab Werk (Incoterms 2020) des Lagerhauses des Verkäufers verkauft. Die Lieferung erfolgt, wenn der Verkäufer die Waren dem Käufer oder dessen Vertreter am Lieferdatum im Lager zur Verfügung stellt. Der Käufer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um die Waren in Empfang zu nehmen, wenn sie zur Lieferung angeboten werden.
7.2 Wenn der Verkäufer sich im Vertrag bereit erklärt, Vorkehrungen für den Transport der Waren an die vom Käufer angegebene Adresse im Namen des Verkäufers zu treffen, gelten die Lieferung und der Gefahrenübergang der Waren weiterhin als im Lager des Verkäufers stattfindend. Die Kosten für Transport und Versicherung, die der Käufer dem Verkäufer in angemessener Weise auferlegt, werden dem Preis hinzugerechnet und sind mit dem Preis fällig und zahlbar. Der Spediteur gilt als Vertreter des Käufers.
7.3 Der Verkäufer kann die Waren gemäß dem vereinbarten Lieferplan in separaten Raten liefern. Jede einzelne Teillieferung muss gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere der genannten Raten zum Fälligkeitstermin zu liefern, berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag oder einen Teil davon als rückgängig zu machen. Das Versäumnis des Käufers, eine oder mehrere der genannten Raten am Fälligkeitstag zu bezahlen, berechtigt den Verkäufer (nach alleinigem Ermessen des Verkäufers):

7.3.1 ohne Vorankündigung weitere Lieferungen der Waren bis zur Zahlung durch den Käufer auszusetzen; und/oder
7.3.2 den Vertrag als vom Käufer abgelehnt zu betrachten.7.4 Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Verkäufer die Waren (oder Teile davon) nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert hat. Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, unabhängig davon, ob sie in einem vereinbarten Lieferplan enthalten sind oder nicht, und stellen unter keinen Umständen eine wesentliche Vertragsbedingung dar. Ein Lieferverzug, einschließlich einer Lieferung, die später erfolgt als das Datum oder die Daten im schriftlichen Angebot des Verkäufers, stellt keinen Vertragsbruch dar und berechtigt den Käufer nicht zur Aufhebung des Vertrags oder zu anderen Rechtsmitteln, es sei denn, der Verkäufer hat das Lieferdatum in einer besonderen Bedingung in der Auftragsbestätigung des Verkäufers garantiert, die die Bestimmungen dieser Bedingungen ausdrücklich abändert. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle infolge von Streiks, Aussperrungen, Feuer, Elementarereignissen, Krieg, inneren Unruhen, Arbeitskämpfen, Pandemien und Epidemien, Material- oder Brennstoffmangel, obwohl der Verkäufer alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um diese zu beschaffen, Arbeitskräftemangel, Ausfall oder Teilausfall von Anlagen oder Maschinen, verspätetem Eingang von Spezifikationen des Käufers oder anderen notwendigen Informationen entstehen, Handlungen, Anordnungen oder Verordnungen von Regierungen, Entscheidungen oder Richtlinien der Kommission der britischen Regierung oder der Europäischen Union, Verzögerungen seitens eines Subunternehmers oder Lieferanten oder andere Gründe, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, und unter solchen Umständen wird ungeachtet einer vom Verkäufer gegebenen Garantie, die die hierin enthaltenen Bestimmungen modifiziert, die Frist für die Lieferung der Waren um einen angemessenen Zeitraum unter Berücksichtigung der Ursache der Verzögerung verlängert.
7.5 Wenn der Käufer benachrichtigt wird, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, muss der Käufer die Waren unverzüglich und in jedem Fall vor einem im Vertrag festgelegten Liefertermin abholen. Werden die Waren nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach der Benachrichtigung durch den Käufer abgeholt, kann der Verkäufer die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers selbst versenden oder auf Kosten und Risiko des Käufers lagern.
7.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer alle Kosten, Gebühren oder Auslagen in Rechnung zu stellen, die dem Verkäufer durch das Festhalten von Fahrzeugen oder Waggons oder durch Liegezeiten von Schiffen infolge einer Handlung oder Unterlassung des Käufers, seiner Bediensteten oder Beauftragten oder infolge besonderer, im Vertrag nicht vorgesehener Anforderungen oder Bestimmungen des Käufers entstehen.
7.7 Ungeachtet der Tatsache, dass der Verkäufer die Lieferung der Waren (oder eines Teils davon) verzögert oder versäumt hat, ist der Käufer verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und die Waren vollständig zu bezahlen, vorausgesetzt, die Lieferung wird jederzeit innerhalb von drei Monaten nach dem Lieferdatum angeboten.

8. ANNAHME DER WAREN
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung zu untersuchen und zu testen und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt und vor der Verwendung oder dem Weiterverkauf für alle Ansprüche, die nicht auf verborgene Mängel zurückzuführen sind, oder innerhalb von 396 Tagen nach Erhalt der Waren für einen verborgenen Mangel:
8.1.1 den Verkäufer schriftlich darüber zu informieren, wenn er feststellt, dass einige oder alle im Rahmen des Vertrages gelieferten Waren nicht der Gewährleistung entsprechen; und
8.1.2 den Verkäufer über eine Mindermenge in der gelieferten Menge zu informieren.
8.2 Völlig unbeschadet anderer Beschränkungen oder Ausschlüsse gemäß diesen Bedingungen erlischt jedes Recht auf Stornierung, Zurückweisung oder Schadensersatzansprüche jeglicher Art, und der Käufer verliert und verzichtet auf jedes Recht, sich auf die Nichtkonformität der Waren zu berufen oder diese geltend zu machen, einschließlich der Verletzung einer bei der Lieferung gemäß Abschnitt 6.1, es sei denn, die schriftliche und spezifizierte Reklamation des Käufers geht beim Verkäufer ein (a) bei allen anderen Reklamationen als solchen wegen verborgener Mängel innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt und vor der Nutzung oder dem Weiterverkauf; oder b) bei einem verborgenen Mangel (d.h. einem Mangel oder Schaden, der bei einer sorgfältigen und angemessenen Prüfung und Untersuchung der Waren nicht erkennbar wäre) innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum, an dem die Nichtübereinstimmung entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen, und in jedem Fall 396 Tage nach dem Datum der Lieferung.
8.3 Wenn der Verkäufer die Waren gemäß Bedingung 7.3 versendet, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von drei (3) Tagen nach dem Versanddatum über die Nichtlieferung der gesamten Warensendung benachrichtigen und innerhalb von sieben (7) Tagen danach schriftlich eine vollständige Reklamation einreichen. Ungeachtet des Eingangs einer solchen Mitteilung beim Verkäufer gilt eine eindeutige Unterschrift auf dem Lieferschein des Spediteurs als Zeichen des Empfangs der auf dem Lieferschein angegebenen Warenmenge, es sei denn, der Lieferschein trägt den Vermerk „nicht geprüft“.
8.4 Wenn die Waren aus irgendeinem Grund nicht vertragsgemäß geliefert werden, beschränkt sich das alleinige Rechtsmittel des Käufers darauf, dass der Verkäufer einen etwaigen Mangel durch Ersatz dieser Waren ausgleicht oder, falls der Verkäufer dies wünscht, einen verhältnismäßigen Teil des Preises zurückerstattet.

9. TITEL UND RISIKO
9.1 Das Risiko an den Waren geht bei Lieferung auf den Käufer über.
9.2 Das Eigentum an den im Rahmen eines Vertrages gelieferten Waren geht erst dann vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn:
9.2.1 der Verkäufer die vollständige Zahlung des Preises für die Waren zuzüglich Mehrwertsteuer in frei verfügbaren Mitteln erhält; und
9.2.2 der Käufer dem Verkäufer im Rahmen dieses Vertrages keine weiteren Beträge schuldet.
9.3 Bis das Eigentum an den Waren gemäß Bedingung 9.2 auf den Käufer übergeht, hat der Käufer die Waren (ohne Kosten für den Verkäufer) gemäß den Lagerungsanweisungen des Verkäufers in der Originalverpackung und getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren zu lagern und so zu kennzeichnen, dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind.
9.4 Dem Käufer ist es nicht gestattet, Waren weiterzuverkaufen, solange der Verkäufer nicht die vollständige Zahlung des Preises für die Waren zuzüglich Mehrwertsteuer in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat.
9.5 Der Verkäufer ist berechtigt, den Preis (zzgl. MwSt.) zurückzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren nicht vom Verkäufer übertragen wurde.
9.6 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Verkäufer übergeht, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer die Herausgabe aller in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen Waren zu verlangen.
9.7 Der Käufer darf die Waren, die Eigentum des Verkäufers sind, weder verpfänden noch in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden belasten. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers werden in einem solchen Fall alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Verträge), sofort fällig und zahlbar.
9.8 Der Käufer hat die Waren zum vollen Preis gegen „alle Risiken“ zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers zu versichern und versichert zu halten, bis das Eigentum an den Waren auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer muss eine angesehene Versicherungsgesellschaft beauftragen, die vom Verkäufer vorab genehmigt werden muss (falls der Verkäufer dies wünscht). Der Käufer stellt sicher, dass das Interesse des Verkäufers an den Waren in der Versicherungspolice des Käufers vermerkt ist und legt auf Verlangen des Verkäufers eine Kopie der Versicherungsunterlagen vor. Unbeschadet der Rechte des Verkäufers werden alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Verträge), sofort fällig und zahlbar, wenn der Käufer es versäumt, sich gemäß dieser Bedingung 9.8 zu versichern.

10. RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES VERKÄUFERS
10.1 Um Zweifel auszuschließen, beziehen sich Verweise auf die Haftung in dieser Bedingung 10 auf jede Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergibt. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieser Bedingung 10 von ihnen unter allen Umständen als angemessen angesehen werden.
10.2 Keine Bestimmung des Vertrages schränkt die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer ein oder schließt sie aus für:
10.2.1 Betrug oder arglistige Täuschung;
10.2.2 Tod oder Körperverletzung, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seines Personals, seiner Vertreter oder seiner Subunternehmer verursacht wurden; oder
10.2.3 Haftung, die durch geltendes Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
10.3 Mit Ausnahme der Bestimmungen in Bedingung 10.2 und ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags haftet der Verkäufer dem Käufer (oder Dritten, die unter oder durch den Käufer Ansprüche geltend machen) nicht für Verluste, die sich aus und/oder in Verbindung mit einem Vertrag ergeben (unabhängig davon, ob diese Klagegründe aus einem Vertrag (einschließlich einer Entschädigung oder Garantie), einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig entstehen):
10.3.1 indirekte, besondere Schäden, Folgeschäden oder Schäden mit Strafcharakter (selbst wenn die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde); oder
10.3.2 einen der folgenden Punkte (unabhängig davon, ob er direkt oder indirekt entsteht):
10.3.2.1 Gewinn- oder Umsatzverluste;
10.3.2.2 Umsatz- oder Geschäftsverluste;
10.3.2.3 Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen;
10.3.2.4 Verlust von erwarteten Einsparungen;
10.3.2.5 Verlust oder Minderung des Firmenwerts.
10.4 Vorbehaltlich der Bedingungen 10.2 und 10.3 übersteigt die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer (und gegenüber Dritten, die Ansprüche unter oder durch den Käufer geltend machen), sei es aus Vertrag (einschließlich Haftungsfreistellung oder Gewährleistung), aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus schuldhafter oder fahrlässiger Falschdarstellung oder Falschangabe, aus Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen, die sich aus oder in Verbindung mit einem Vertrag, seiner Erfüllung oder Nichterfüllung ergeben, nicht den Preis der Waren ohne Steuern, Erstattungen und Weiterbelastungen.
10.5 Die in Bedingung 6 vorgeschriebenen Rechtsbehelfe für eine Verletzung der Gewährleistung in Bedingung 6.1 sind die einzigen Rechtsbehelfe des Käufers in diesem Zusammenhang.
10.6 Stets vorbehaltlich der Bedingungen 10.2 und 10.3 wird die Haftung des Verkäufers gemäß dieser Bedingung 10 anteilig in dem Umfang reduziert, in dem der Käufer zu dem Verlust oder Schaden beigetragen hat.
10.7 Diese Bedingung 10 gilt über den Ablauf oder die Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund hinaus.

11. INSOLVENZ ODER ANDERES AUSFALLEN DES KÄUFERS
11.1 Wenn:-
11.1.1 der Käufer die Zahlung für die Waren nicht gemäß diesen Bedingungen leistet; oder
11.1.2 der Käufer einen anderen Verstoß gegen diese Bedingungen begeht; oder
11.1.3 wenn eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung in die Waren des Käufers durchgeführt wird; oder
11.1.4 wenn der Käufer anbietet, einen Vergleich mit seinen Gläubigern zu schließen; oder
11.1.5 wenn gegen den Käufer ein Konkursverfahren eingeleitet wird; oder
11.1.6 wenn ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen den Käufer eingeleitet wird; oder
11.1.7 wenn der Käufer nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; oder
11.1.8 wenn, da es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, ein Beschluss oder Antrag auf Auflösung des Käufers (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung ohne Insolvenz) gefasst oder eingereicht wird; oder
11.1.9 wenn ein Konkursverwalter, Verwalter, Zwangsverwalter, Liquidator, vorläufiger Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer für das gesamte Geschäft oder einen Teil des Vermögens des Käufers bestellt wird; oder
11.1.10 wenn der Käufer ein analoges Verfahren nach ausländischem Recht erleidet, werden alle Beträge in Bezug auf die Waren sofort fällig. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen und unbeschadet aller anderen Rechte, die ihm zustehen:
(a) alle zukünftigen Warenlieferungen an den Käufer auszusetzen und/oder den Vertrag ohne Haftung seinerseits zu kündigen; und/oder
(b) eines seiner Rechte gemäß Bedingung 9 auszuüben.

12. AUFRECHNUNG UND GEGENFORDERUNG
12.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung oder eines dem Verkäufer geschuldeten Betrags aufgrund eines Aufrechnungs- oder Gegenforderungsrechts, das der Käufer hat oder zu haben behauptet, oder aus welchem Grund auch immer, zurückzuhalten.

13. KEIN VERTRAUEN AUF INSTALLATIONSRATSCHLÄGE
13.1 Alle Installationsratschläge, die mündlich erteilt oder in der technischen Literatur des Verkäufers und/oder in den vom Verkäufer oder einer seiner Gruppen zur Verfügung gestellten Leitfadenspezifikationen umrissen werden, dienen nur zu Informationszwecken und sind nicht als Ersatz für solide technische Praxis und Urteilsvermögen gedacht und sollten zu diesem Zweck nicht als verlässlich betrachtet werden. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder den Inhalt dieser technischen Unterlagen und/oder dieser Leitfäden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Bereitstellung oder Verwendung dieser technischen Unterlagen und/oder dieser Leitfadenspezifikationen, und es entsteht auch kein Rechtsverhältnis durch die Bereitstellung dieser Spezifikationen. Der Verkäufer haftet unter keiner Rechtstheorie gegenüber Dritten für direkte, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus der Verwendung dieser technischen Unterlagen und/oder dieser Leitfadenspezifikationen ergeben. Der Planer, Architekt, Ingenieur, Konstrukteur oder Auftragnehmer für ein bestimmtes Projekt trägt die alleinige Verantwortung für die Erstellung und Genehmigung der Spezifikationen und die Feststellung ihrer Eignung für ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Anwendung.

14. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
14.1 Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden nach diesen ausgelegt.
14.2 Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben.
14.3 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist auf den Vertrag nicht anwendbar.

15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
15.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben und vorbehaltlich der Bestimmungen in Bedingung 15.2, gibt der Vertrag keiner anderen Person als dem Verkäufer und dem Käufer das Recht, eine Vertragsklausel durchzusetzen.
15.2 Die Unternehmensgruppe des Verkäufers ist berechtigt, alle Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 auszuüben, als ob sie der Verkäufer im Rahmen des Vertrags wäre.
15.3 Die Lieferung von Waren durch den Verkäufer gewährt dem Käufer weder ausdrücklich noch stillschweigend ein Recht oder eine Lizenz unter einem Patent, einem Urheberrecht oder einer Marke des Verkäufers oder seiner Gruppe.
15.4 Alle Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen zugestellt werden müssen, bedürfen der Schriftform und werden entweder per frankierter Post erster Klasse (oder per verfolgter internationaler Post, wenn sie in/aus verschiedenen Ländern versandt werden), persönlich, durch einen kommerziellen Kurier oder per E-Mail zugestellt. Mitteilungen an den Verkäufer sind an den Hauptsitz des Verkäufers zu senden, wie er im Kopf dieser Bedingungen angegeben ist, oder an eine andere Adresse, die der Verkäufer dem Käufer von Zeit zu Zeit mitteilt, und Mitteilungen an den Käufer müssen am eingetragenen Firmensitz oder Hauptsitz des Käufers erfolgen. Jede in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse kann für diesen Zweck verwendet werden.
15.5 Ein (ausdrücklicher oder stillschweigender) Verzicht oder eine Unterlassung des Verkäufers, eines seiner Rechte aus dem Vertrag geltend zu machen, beeinträchtigt nicht seine Rechte, dies in Zukunft zu tun.
15.6 Eine Änderung des Vertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet ist.
15.7 Der Verkäufer kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Käufers ganz oder teilweise abtreten, übertragen, belasten, verpfänden, delegieren, lizenzieren oder untervergeben.
15.8 Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Verkäufers weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, belasten, verpfänden, delegieren, lizenzieren oder untervergeben.
15.9 Der Verkäufer kann den Vertrag jederzeit vor Lieferung der Waren durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen. Nach der schriftlichen Mitteilung erstattet der Verkäufer dem Käufer unverzüglich alle für den Preis gezahlten Beträge zurück. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einer solchen Stornierung ergeben.
15.10 Der Verkäufer ist weder vertragsbrüchig noch haftet er für eine Verzögerung oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis, einen Umstand oder eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Unterbrechungen der Stromversorgung oder anderer Versorgungseinrichtungen, Epidemien, Pandemien, Kriege, terroristische Handlungen, zivile Unruhen, behördliche Ausgangssperren oder Arbeitskonflikte (die nicht nur die Mitarbeiter des Verkäufers betreffen). Unter solchen Umständen verlängert sich die Erfüllungsfrist um den Zeitraum, in dem sich die Erfüllung der Verpflichtung verzögert hat oder nicht erfolgt ist.
15.11 Alle Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf den Aufbau dieser Bedingungen.
15.12 Jede Bestimmung des Vertrags, die nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder sein könnte, gilt im Umfang der Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit als abgetrennt und gestrichen, was jedoch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht beeinträchtigt.
15.13 Weder der Käufer noch der Verkäufer dürfen vertrauliche Informationen des jeweils anderen, die sich aus dem Abschluss des Vertrages ergeben, an irgendeine Person weitergeben oder für irgendeinen Zweck verwenden. Diese Einschränkung gilt auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages ohne zeitliche Begrenzung. Diese Verpflichtungen gelten nicht mehr für Kenntnisse oder Informationen, die (ohne Verschulden der betreffenden Partei) ordnungsgemäß an die Öffentlichkeit gelangen können oder die nach geltendem Recht bei ihrer Vorlage offengelegt werden müssen.